In Baden-Württemberg gilt die Corona-Alarmstufe 2. Die CoronaVO Sport wurde am 27.11.2021 aktualisiert. Siehe dazu hier die folgenden Informationen des WFV. Für alle am Sportgeschehen beteiligten Personen, d.h. Spieler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionsteams etc. gilt grundsätzlich die 2G-Regelung. D.h., der Zutritt zum Sportgelände ist nur noch Beteiligten gestattet, die geimpft oder genesen sind, und dies sowohl...Read More